AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Opel GmbH (FN 100514 s) für Leistungen (und Lieferungen):
I. Alle Vertragsabschlüsse und rechtsgeschäftlichen Erklärungen erfolgen ausschließlich unter Berücksichtigung nachstehender Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Opel GmbH, welche einen integrierenden Bestandteil jedes mit der Opel GmbH geschlossenen Vertragsverhältnisses bilden. Abweichungen von den AGB bedürfen der Schriftform, ebenso das Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen der jeweiligen Vertragspartner sind nicht Vertragsbestandteil, sofern die Opel GmbH diese nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
II. Auf Verbrauchergeschäfte im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes BGBl 140/1979, zuletzt geändert durch Konsumentenschutzrechts-Änderungsgesetz 2011 – KSchRÄG 2011 (BGBl. I Nr. 22/2011) , sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anzuwenden.
III. An allen von der Opel GmbH verwendeten und veröffentlichten Texten, Grafiken, Fotos, Logos/Marken, Design, behält sich die Opel GmbH sämtliche Urheber‑, Markenschutz‑, und sonstige Immaterialgüterrechte etc. und davon abgeleitete Werknutzungsrechte vor. Jegliche Vervielfältigung, Verbreitung und sonstige Veröffentlichung ist ohne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung der Opel GmbH untersagt.
IV. Verzögerungen in der Leistungserbringung durch die Opel GmbH gehen nicht zu Lasten der Opel GmbH, wenn der Vertragspartner seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Insbesondere auch wenn er für die Übermittlung von Unterlagen zur Erbringung der beauftragten Leistung, für die Klärung rechtlicher Fragen (zB urheberrechtlicher Art) und Anzahlungen zu sorgen hat.
V. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund unvorhersehbarer und nicht durch die Opel GmbH zu vertretender Umstände wie Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, Rohstoffbeschaffungsschwierigkeiten, behördliche Anordnungen, nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten (soweit der Besteller ein Unternehmer i.S. des § 1 Unternehmensgesetzbuch zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005 ist), führen nicht zu Verzug durch die Opel GmbH. Eine vereinbarte Lieferfrist verlängert sich um die Dauer der Behinderung. Dauert die Behinderung länger als einen Monat, so sind die Opel GmbH und der Vertragspartner nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles – unter Verzicht auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen — vom Vertrag zurückzutreten. Der Vertragspartner kann erst dann eine angemessene Nachfrist zur Leistungserbringung setzen, wenn der vereinbarte Liefertermin um mehr als 2 Wochen überschritten ist.
VI. Schadenersatzansprüche stehen dem Vertragspartner nur zu, wenn der beim Vertragspartner eingetretene Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Kommt der Vertragspartner in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten so haftet die Opel GmbH nicht für Verzugsschäden.
VII. Bei Zahlungsverzug und insbesondere bei gerichtlicher Betreibung werden sämtliche auch offenen Rechnungen sofort zur Zahlung fällig. Ferner entfallen etwa bewilligte Rabatte. Gleiches gilt, wenn über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn es sich um rechtskräftig festgestellte oder von der Opel GmbH schriftlich anerkannte Gegenforderungen handelt. Bei Zahlungsverzug gelten 1,0 % Verzugszinsen pro Monat von den jeweils überfälligen Beträgen als vereinbart.
VIII. Die Opel GmbH zeichnet ausschließlich für Inhalte verantwortlich, die sie selbst erstellt, veröffentlicht und verbreitet hat. Der Vertragspartner bestätigt hiermit, dass ihm an übermittelten Unterlagen zumindest die unbefristeten und uneingeschränkten Werknutzungsrechte zustehen. Hinsichtlich jener, vom Vertragspartner der Opel GmbH zur Verfügung gestellten Unterlagen (wie z.B. Lichtbildern), überträgt der Vertragspartner der Opel GmbH das unentgeltliche, zeitlich und örtlich unbegrenzte und nicht ausschließliche Recht, diese Unterlagen ganz oder teilweise zu nutzen, zu vervielfältigen, anzupassen, zu veröffentlichen, zu modifizieren, zu bearbeiten, zu verbreiten, aufzuführen, darzustellen, Dritten einfache Nutzungsrechte an diesen Inhalten einzuräumen sowie die Inhalte in andere Werke und/oder Medien zu übernehmen. Sofern die Unterlagen Personen wiedergeben, bestätigt der Vertragspartner, dass die abgebildete (n) Person (en), sofern nötig, mit der Veröffentlichung einverstanden ist (sind) und und nicht in die Ehre oder andere Rechte dieser Person (en) eingegriffen wird. Aus einer allfälligen Verletzung dieser Bestimmungen hält der Vertragspartner die Opel GmbH gegenüber Ansprüchen Dritter schad- und klaglos.
IX. Die Opel GmbH ist berechtigt, die auf Grund der Geschäftsbeziehungen vom Vertragspartner erhaltenen Daten gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes elektronisch zu verarbeiten.
X. Die Opel GmbH ist berechtigt, die auf Grund der Geschäftsbeziehungen vom Vertragspartner erhaltenen Daten gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes elektronisch zu verarbeiten. Zur Erhebung statistischer Daten über die Nutzung der Website der Opel GmbH werden Cookies verwendet. Die Cookies erheben keine persönlichen Daten und können jederzeit gelöscht werden. Das Ablehnen oder Anzeigen von Cookies kann sich auf die Funktionalität der Website auswirken.
Erfüllung- und Zahlungsort ist Sitz der Opel GmbH. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien richtet sich ausschließlich nach österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens. Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sind jederzeit möglich und werden mit dem der Veröffentlichung folgenden Tag rechtswirksam. Gerichtsstand auch für alle künftigen Ansprüche aus dem Geschäft ist das die Handelsgerichtsbarkeit ausübende Gericht in Wien.
Stand der AGB: 5. 12. 2011