AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Opel GmbH (FN 100514 s) für Leistungen (und Lieferungen):

 

 

 

I. Alle Ver­tragsab­schlüsse und rechts­geschäftlichen Erk­lärun­gen erfol­gen auss­chließlich unter Berück­sich­ti­gung nach­ste­hen­der All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen der Opel GmbH, welche einen inte­gri­eren­den Bestandteil jedes mit der Opel GmbH geschlosse­nen Ver­tragsver­hält­niss­es bilden. Abwe­ichun­gen von den AGB bedür­fen der Schrift­form, eben­so das Abge­hen von diesem For­mer­forder­nis. Mündliche Nebenabre­den sowie All­ge­meine Geschäfts­be­din­gun­gen der jew­eili­gen Ver­tragspart­ner sind nicht Ver­trags­be­standteil, sofern die Opel GmbH diese nicht aus­drück­lich schriftlich bestätigt hat.

 

II. Auf Ver­brauchergeschäfte im Sinne des Kon­sumenten­schutzge­set­zes BGBl 140/1979, zulet­zt geän­dert durch Kon­sumenten­schutzrechts-Änderungs­ge­setz 2011 – KSchRÄG 2011 (BGBl. I Nr. 22/2011) , sind die All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen nicht anzuwenden.

 

III. An allen von der Opel GmbH ver­wen­de­ten und veröf­fentlicht­en Tex­ten, Grafiken, Fotos, Logos/Marken, Design, behält sich die Opel GmbH sämtliche Urheber‑, Markenschutz‑, und son­stige Imma­te­ri­al­güter­rechte etc. und davon abgeleit­ete Werknutzungsrechte vor. Jegliche Vervielfäl­ti­gung, Ver­bre­itung und son­stige Veröf­fentlichung ist ohne aus­drück­liche, schriftliche Genehmi­gung der Opel GmbH untersagt.

 

IV. Verzögerun­gen in der Leis­tungser­bringung durch die Opel GmbH gehen nicht zu Las­ten der Opel GmbH, wenn der Ver­tragspart­ner seinen Mitwirkungspflicht­en nicht oder nicht rechtzeit­ig nachkommt. Ins­beson­dere auch wenn er für die Über­mit­tlung von Unter­la­gen zur Erbringung der beauf­tragten Leis­tung, für die Klärung rechtlich­er Fra­gen (zB urhe­ber­rechtlich­er Art) und Anzahlun­gen zu sor­gen hat.

 

V. Leis­tungsverzögerun­gen auf­grund höher­er Gewalt oder auf­grund unvorherse­hbar­er und nicht durch die Opel GmbH zu vertre­tender Umstände wie Betrieb­sstörun­gen, Streiks, Aussper­rung, Man­gel an Trans­port­mit­teln, Rohstoff­beschaf­fungss­chwierigkeit­en, behördliche Anord­nun­gen, nicht rechtzeit­ige Beliefer­ung durch Liefer­an­ten (soweit der Besteller ein Unternehmer i.S. des § 1 Unternehmensge­set­zbuch zulet­zt geän­dert durch BGBl. I Nr. 120/2005 ist), führen nicht zu Verzug durch die Opel GmbH. Eine vere­in­barte Liefer­frist ver­längert sich um die Dauer der Behin­derung. Dauert die Behin­derung länger als einen Monat, so sind die Opel GmbH und der Ver­tragspart­ner nach Ablauf ein­er angemesse­nen Nach­frist berechtigt, hin­sichtlich des noch nicht erfüll­ten Teiles – unter Verzicht auf die Gel­tend­machung von Schaden­er­satzansprüchen — vom Ver­trag zurück­zutreten. Der Ver­tragspart­ner kann erst dann eine angemessene Nach­frist zur Leis­tungser­bringung set­zen, wenn der vere­in­barte Liefer­t­er­min um mehr als 2 Wochen über­schrit­ten ist.

 

VI. Schaden­er­satzansprüche ste­hen dem Ver­tragspart­ner nur zu, wenn der beim Ver­tragspart­ner einge­tretene Schaden auf Vor­satz oder grober Fahrläs­sigkeit beruht. Kommt der Ver­tragspart­ner in Annah­mev­erzug oder ver­let­zt er son­stige Mitwirkungspflicht­en so haftet die Opel GmbH nicht für Verzugsschäden.

 

VII. Bei Zahlungsverzug und ins­beson­dere bei gerichtlich­er Betrei­bung wer­den sämtliche auch offe­nen Rech­nun­gen sofort zur Zahlung fäl­lig. Fern­er ent­fall­en etwa bewil­ligte Rabat­te. Gle­ich­es gilt, wenn über das Ver­mö­gen des Ver­tragspart­ners ein Insol­ven­zver­fahren eröffnet wird. Eine Aufrech­nung mit Gegen­forderun­gen ist nur zuläs­sig, wenn es sich um recht­skräftig fest­gestellte oder von der Opel GmbH schriftlich anerkan­nte Gegen­forderun­gen han­delt. Bei Zahlungsverzug gel­ten 1,0 % Verzugszin­sen pro Monat von den jew­eils über­fäl­li­gen Beträ­gen als vereinbart.

 

VIII. Die Opel GmbH zeich­net auss­chließlich für Inhalte ver­ant­wortlich, die sie selb­st erstellt, veröf­fentlicht und ver­bre­it­et hat. Der Ver­tragspart­ner bestätigt hier­mit, dass ihm an über­mit­tel­ten Unter­la­gen zumin­d­est die unbe­fris­teten und uneingeschränk­ten Werknutzungsrechte zuste­hen. Hin­sichtlich jen­er, vom Ver­tragspart­ner der Opel GmbH zur Ver­fü­gung gestell­ten Unter­la­gen (wie z.B. Licht­bildern), überträgt der Ver­tragspart­ner der Opel GmbH das unent­geltliche, zeitlich und örtlich unbe­gren­zte und nicht auss­chließliche Recht, diese Unter­la­gen ganz oder teil­weise zu nutzen, zu vervielfälti­gen, anzu­passen, zu veröf­fentlichen, zu mod­i­fizieren, zu bear­beit­en, zu ver­bre­it­en, aufzuführen, darzustellen, Drit­ten ein­fache Nutzungsrechte an diesen Inhal­ten einzuräu­men sowie die Inhalte in andere Werke und/oder Medi­en zu übernehmen. Sofern die Unter­la­gen Per­so­n­en wiedergeben, bestätigt der Ver­tragspart­ner, dass die abge­bildete (n) Per­son (en), sofern nötig, mit der Veröf­fentlichung ein­ver­standen ist (sind) und und nicht in die Ehre oder andere Rechte dieser Per­son (en) einge­grif­f­en wird. Aus ein­er allfäl­li­gen Ver­let­zung dieser Bes­tim­mungen hält der Ver­tragspart­ner die Opel GmbH gegenüber Ansprüchen Drit­ter schad- und klaglos.

 

IX. Die Opel GmbH ist berechtigt, die auf Grund der Geschäfts­beziehun­gen vom Ver­tragspart­ner erhal­te­nen Dat­en gemäß den Bes­tim­mungen des Daten­schutzge­set­zes elek­tro­n­isch zu verarbeiten.

 

X. Die Opel GmbH ist berechtigt, die auf Grund der Geschäfts­beziehun­gen vom Ver­tragspart­ner erhal­te­nen Dat­en gemäß den Bes­tim­mungen des Daten­schutzge­set­zes elek­tro­n­isch zu ver­ar­beit­en. Zur Erhe­bung sta­tis­tis­ch­er Dat­en über die Nutzung der Web­site der Opel GmbH wer­den Cook­ies ver­wen­det. Die Cook­ies erheben keine per­sön­lichen Dat­en und kön­nen jed­erzeit gelöscht wer­den. Das Ablehnen oder Anzeigen von Cook­ies kann sich auf die Funk­tion­al­ität der Web­site auswirken.

 

Erfül­lung- und Zahlung­sort ist Sitz der Opel GmbH. Die Rechts­beziehun­gen zwis­chen den Parteien richtet sich auss­chließlich nach öster­re­ichis­chem Recht unter Auss­chluss des UN-Kaufrecht­sübereinkom­mens. Änderun­gen dieser all­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen sind jed­erzeit möglich und wer­den mit dem der Veröf­fentlichung fol­gen­den Tag rechtswirk­sam. Gerichts­stand auch für alle kün­fti­gen Ansprüche aus dem Geschäft ist das die Han­dels­gerichts­barkeit ausübende Gericht in Wien.

 

Stand der AGB: 5. 12. 2011